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Lizenzbestimmungen für Android-Apps
von Gertrud Plagge


Endbenutzer-Lizenzbestimmungen
Durch die Installation oder die Nutzung der Software erkennt der Lizenznehmer die nachfolgenden Lizenzbestimmungen uneingeschränkt an.

§1. ÜBERTRAGUNG VON DATEN
  • Es werden von Gertrud Plagge weder personenbezogene noch nicht-personenbezogene Daten erhoben.
§2. VERTRAGSGEGENSTAND
  • §2.1 Dem Lizenznehmer wird von Gertrud Plagge weder eine ausschließliche noch eine übertragbare Lizenz zur Nutzung dieser Software zu den Bedingungen dieser Endbenutzer-Lizenzbestimmungen gewährt. Die Nutzung unterliegt ferner den Nutzungsbedingungen und der Endbenutzervereinbarung der Android-Software. Gertrud Plagge ist alleinige und ausschließliche Eigentümerin der Rechte an der Software. Der Lizenznehmer erhält außer den hier beschriebenen Nutzungsrechten keine weiteren Rechte. Insbesondere ist es dem Lizenznehmer untersagt, die Software zu unterlizenzieren, zu verleihen, zu verkaufen und/oder in irgendeiner anderen Form die Software -bzw. das Recht zur Nutzung der Software- zu verbreiten.
  • §2.2 Bei dieser unentgeltlich eingeräumten Lizenz behält sich Gertrud Plagge das Recht vor, innerhalb der Software Werbung einzublenden bzw. einblenden zu lassen, ohne dass der Lizenznehmer die Möglichkeit hat, solche Werbung zu unterdrücken.
§3. LIZENZ-AUSÜBUNG
  • Der Lizenznehmer wird die Software nicht ändern, übersetzen, zurückentwickeln, entkompilieren oder abgeleitete Werke erstellen. Die Software ist ausschließlich für die persönliche, nicht jedoch für die kommerzielle Nutzung durch den Lizenznehmer bestimmt. Der Lizenznehmer hat bei einem Verstoß gegen vorstehende Verpflichtungen unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhanges eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,- an Gertrud Plagge zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz ist dadurch nicht ausgeschlossen. Unbeschadet der Vertragsstrafe und der Geltendmachung von Schadensersatz wird Gertrud Plagge bei Verstößen gegen die Lizenzbestimmungen das erteilte Nutzungsrecht widerrufen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung einer ggf. geleisteten Lizenzgebühr besteht.
§4. SCHUTZRECHTE
  • Der Lizenznehmer erkennt die Rechte von Gertrud Plagge an dem Produkt (Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse) uneingeschränkt an. Das betrifft auch das Copyright an Dokumentationen, die schriftlich oder auf Computerspeichermedien vorliegen. Er verpflichtet sich, diese Rechte zu wahren und alle Schritte zu unternehmen, um Beeinträchtigungen oder Verletzungen dieser Rechte durch Dritte, soweit diese durch ihn oder über ihn in den Besitz des Produktes gelangt sind, zu unterbinden und zu verfolgen.
§5. PRODUKTAKTUALISIERUNGEN
  • Gertrud Plagge kann jederzeit Ausführung und Inhalt ihrer Produkte aktualisieren und/oder revidieren. Aktualisierte oder revidierte Produkte unterliegen ebenfalls diesen Endbenutzer-Lizenzbestimmungen.
§6. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
  • §6.1 Das Produkt ist getestet und weist die angegebenen Funktionen auf. Gertrud Plagge übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Produktes bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. Gertrud Plagge übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Produkten keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werden.
  • §6.2 Bei kostenlos überlassenen Produkten erfolgt keinerlei Gewährleistung.
    Die Gewährleistung erfolgt bei kostenpflichtigen Produkten durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. Gertrud Plagge gegenüber eine Nachfrist von mindestens 40 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. Gertrud Plagge haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Vertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  • §6.3 Soweit der Lizenznehmer die seitens Gertrud Plagges angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden können.
§7. ERWEITERTE NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR MOBILE DIENSTE
  • §7.1 Gertrud Plagge ist nur zur Bereithaltung der vom Lizenznehmer angeforderten Inhalte verpflichtet. Für die Übertragung dieser Inhalte ist alleine der jeweilige Mobilfunkanbieter des Lizenznehmers zuständig und verantwortlich. Die für die Übermittlung dieser angeforderten Inhalte anfallenden Telekommunikationsentgelte sind alleine vom Lizenznehmer zu tragen.
  • §7.2 Die Inhalte der mobilen Dienste sind ausschließlich für die persönliche Nutzung durch den Lizenznehmer bestimmt und dürfen von ihm an Dritte weder übertragen noch in sonstiger Weise weitergegeben werden. Für die Nutzung der mobilen Dienste von Dritten gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Dienstanbieter.
  • §7.3 Die Inhalte und die Verfügbarkeit der mobilen Dienste sind alleine von dem jeweiligen Dienstanbieter (Gertrud Plagge oder Drittanbieter) abhängig. Sollte ein Dienstanbieter technische und/oder inhaltliche Änderungen vornehmen oder kommt es zu Störungen und/oder Ausfällen bei der Nutzung dieser Dienste, so ist es möglich, dass dieser Dienst nicht mehr oder nur noch eingeschränkt genutzt werden kann. Ein Anspruch des Lizenznehmers auf Wiederherstellung der Nutzungsmöglichkeit dieses Dienstes besteht nicht. Insofern wird keine Gewährleistung für eine dauerhafte Nutzungsmöglichkeit dieses Dienstes übernommen; der gänzliche und/oder teilweise Wegfall dieser Dienste stellt keinen Mangel der Software dar.
  • §7.4 Gertrud Plagge behält sich ausdrücklich das Recht vor, einzelne mobile Dienste zukünftig nicht mehr und/oder kostenlose mobile Dienste zukünftig nur noch zur entgeltlichen Nutzung anzubieten. Insbesondere kann Gertrud Plagge unentgeltlich oder entgeltlich nutzbare mobile Dienste jederzeit einstellen; der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf unbegrenzte Nutzung dieser mobilen Dienste. Ferner kann Gertrud Plagge bei unentgeltlich zur Verfügung gestellten mobilen Diensten Werbung einblenden bzw. einblenden lassen, ohne dass der Lizenznehmer die Möglichkeit hat, solche Werbung zu unterdrücken.
§8. BEENDIGUNG DES LIZENZVERTRAGES
  • Verstößt der Lizenznehmer gegen eine oder mehrere Lizenzbestimmungen, so kann Gertrud Plagge den Lizenzvertrag fristlos kündigen. Nach Beendigung des Vertrages ist der Lizenznehmer zur Nutzung der Software nicht mehr berechtigt.
§9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
  • §9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand gilt München, Obb. als vereinbart.
  • §9.2 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen oder abzutreten.
  • §9.3 Sollten einzelne Lizenzbestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Lizenzbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen bzw. unwirksamen Lizenzbestimmungen werden in einem solchen Fall durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. nichtigen Lizenzbestimmungen am nächsten kommen.

Gertrud Plagge
Hypnose Coaching
Beratung Seminare
Michl-Lang-Weg 6
81739 München
Tel. 089/458 123 77
E-Mail: gplagge@hypnose-gp.de, Web: www.hypnose-gp.de

Juni 2014